Krankenversicherung

Bundesregierung soll die Wartezeit ab 2011 nur noch ein Jahr betragen. Außerdem gilt eine Übergangsregelung, wonach Angestellte 2010 nur einmalig die Versicherungspflichtgrenze überschreiten müssen und dann zum Januar 2011 sofort in die private
Krankenversicherung (PKV) wechseln können. Den gesetzlichen Krankenkassen droht durch die Beitragserhöhung und den gleichzeitig erleichterten Wechsel die Abwanderung von hunderttausenden Versicherten.

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